[Externer Link] Webseite - Autonome Provinz Bozen - Südtirol

Unterlagen der öffentlichen Auftraggeber und der auftraggebenden Körperschaften getrennt für jedes Verfahren

Angewendete technologische Lösungen: ISOV Plattform ("Informationssystem öffentliche Verträge") der Agentur für öffentliche Verträge- zertifizierte Plattform für die Verwaltung des Lebenszyklus öffentlicher Verträge.

Grundlagen für die Planung der Arbeiten und Dienstleistungen:
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Bekanntmachungen zum Zwecke der Einholung von Interessensbekundungen der Wirtschaftsteilnehmer zu Arbeiten zur möglichen Vervollständigung unvollendeter Bauwerke, sowie zur Verwaltung derselben:
Link zur Website "Servizio Contratti Pubblici" des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr

- Aktualisierung des Dreijahresprogramms der öffentlichen Bauaufträge und der Lieferungen und Dienstleistungen der Autonomen Provinz Bozen für die Programmierungsperiode 2026-2027-2028: Dekret des Landeshauptmanns Nr. 1445/2026

Vergabeverfahren mit Qualifikationssystemen:
Akte mit Bestimmungen und objektiven Kriterien für das Funktionieren des Qualifikationssystems, dessen eventuelle regelmäßige Aktualisierung und Dauer, subjektive Kriterien (Voraussetzungen betreffend die wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Fähigkeiten) für die Einschreibung in das System: Qualifizierung der Vergabestellen - Aktualisierungen und neue Dokumentationspflichten

Daten und Informationen zu den öffentlichen Investitionsvorhaben: Bekanntmachungen und Planungswettbewerbe

Informationen und Daten zum Lebenszyklus der öffentlichen Verträge, zwecks Erfüllung der Veröffentlichungspflichten:

Veröffentlichungen über das Informationssystem öffentliche Verträge - ISOV:

Zusätzliche Akte und Unterlagen betreffend die einzelnen Vergabeverfahren, die nicht bereits über die staatliche Datenbank für öffentliche Verträge (BDNCP) abrufbar sind, werden auf den Websites der Abteilungen des Landes veröffentlicht:

Veröffentlichung der abschließenden Maßnahmen der Verfahren zur Wahl des Vertragspartners für die Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträgen, laut Artikel 23, Absatz 1 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 33/2013:

Weitere Veröffentlichungen auf der Website der Agentur für öffentliche Verträge:

Letzte Aktualisierung: 03/02/2026